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Codex der Dornmark

3 verfasser

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1Codex der Dornmark Empty Codex der Dornmark Do Jun 15, 2017 7:34 pm

Der Paladin

Der Paladin
Wojwode

Um ein reibungsloses Miteinander der neuen Siedler und alten Einwohner der Dornmark zu ermöglichen, werden folgende Regeln aufgestellt:

Anwerbung von Siedlern
Die Dornmark heisst neue Siedler willkommen und will Jedem die Möglichkeit geben, hier sein Glück zu machen.
Sämtliches erschlossene Land bleibt Eigentum der Krone von Dornmark und kann von dieser gepachtet werden.
Im ersten Jahr ist jeder Siedler von Pacht und Steuer befreit.
Am ersten Jahrestag seiner Ansiedlung erhält jeder volljährige Siedler zudem eine Prämie von 50 Kronen.

Bürgerbriefe
Jeder Siedler hat sich in der Hauptstadt registrieren zu lassen. Erhoben werden Angaben zu Volkszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Profession sowie arkaner oder göttliche Magiebegabung oder übernatürlichen Fähigkeiten.
Sofern keine dringenden Gründe entgegenstehen, erhält der Siedler somit einen Bürgerbrief, der ihn zur Niederlassung im Reichsgebiet und der Ausübung seiner Tätigkeit sowie zum Tragen von Waffen berechtigt. Der Bürgerbrief ist ebenfalls erforderlich zur Auszahlung der Anwerbeprämie (s.o.), welche auf demselben vermerkt wird.

Wer nur als Reisender im Lande weilt, soll sich ebenfalls mit denselben Angaben registrieren lassen und erhält einen Reisebrief. Dies ist nicht erforderlich, wenn man sich nur auf der Durchreise befindet.
Im Zuge der Erfassung ist jeder Siedler und jeder Reisende über die Gesetze der Dornmark aufzuklären.

Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sein Recht auf Aufenthalt in der Dornmark verwirken.

Wahrung des Friedens
Wer Unfrieden sät, sei es durch Betrug, Diebstahl, üble Nachrede, Gewalt oder auf andere Weise Zwist und Hader verbreitet, soll als Störenfried für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden.

Wer andere um Geld und Gut schädigt, soll dem Geschädigten die doppelte Summe an Schadenersatz leisten und der Krone eine Buße in gleicher Höhe entrichten. Mundraub ist hiervon ausgenommen.
Wer anderen körperlichen Schaden zufügt, soll für die Kosten der Heilung aufkommen und zusätzlich das Doppelte der Summe als Buße erlegen.
Wer ein denkendes Wesen ums Leben bringt, soll für die Kosten dessen Wiedererweckung aufkommen und zusätzlich eine Geldbuße in gleicher Höhe entrichten.
Wer den geforderten Schadenersatz nicht leistet, soll mit seinen Gütern und seinem Leben haften.

Ebenso kann einem Störenfried Bürger- oder Reisebrief aberkannt werden, und er kann für vogelfrei erklärt werden.

Zum Status der Magie
Zauberwirker sind in der Dornmark grundsätzlich willkommen. Zaubermächtige Siedler erhalten zum üblichen Zeitpunkt die doppelte Prämie.

Hingegen ist es strengstens untersagt, freie Bürger der Narlmark mit Zaubern jeder Art zu belegen, beschworene Kreaturen zu entfesseln oder mittels Magie eine Kreatur gegen eine andere aufzuhetzen. Insbesondere Magie der Geistesbeeinflussung oder Beherrschung gelten als Kapitalverbrechen, gleich ob es sich um erlernte oder angeborene Magie handelt.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll mit seinen Gütern sowie Leib und Leben haften.

Zum Status der Feenwesen
Die Feenwesen der Dornmark stehen unter dem Schutz der Krone. Ihnen darf kein Leid zugefügt werden, außer in Notwehr, noch dürfen sie aus ihren Heimen vertrieben werden.
Streitfälle zwischen Siedlern und Feen sind zum Zwecke der Schlichtung an die Herrschenden heranzutragen.
Die Wälder der Narlmarsche gelten als Sanktuarium und dürfen außerhalb besonders freigegebener Zonen nicht gestört werden.

Zu Strafen an Leib und Leben
Die genaue Art einer Strafe an Leib und Leben wird durch die Gerichtsbarkeit festgesetzt und bemisst sich an der Schwere der Schuld. Derartige Strafen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
- Abarbeiten von Schulden
- Körperstrafen
- insbesondere bei Zauberwirkern: Unterbindung der Fähigkeit, Magie zu wirken
- Ultima Ratio: Todesstrafe (z.B. bei gemeingefährlichen Delinquenten)



Zuletzt von Der Paladin am Fr Jun 16, 2017 11:49 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet

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2Codex der Dornmark Empty Re: Codex der Dornmark Do Jun 15, 2017 7:38 pm

Der Paladin

Der Paladin
Wojwode

Soviel zu meinem aktuellen Entwurf. Ratsmitglieder sind herzlich eingeladen, Erweiterungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen.

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3Codex der Dornmark Empty Re: Codex der Dornmark Do Jun 15, 2017 8:27 pm

Die Bardin

Die Bardin
Diplomatin

Mhmhmmm ^^
Ich denke nicht, dass wir das alles so extrem festmachen müssen (ganz ehrlich, keiner von uns ist Anwalt und fängt da die Loopholes...)
Aber klingt ganz nett.

Anmerkungen Nadjas:

Wer nur als Reisender im Lande weilt, soll sich ebenfalls mit denselben Angaben registrieren lassen und erhält einen Reisebrief. [..]
Ebenso kann einem Störenfried Bürger- oder Reisebrief aberkannt werden, wodurch er innerhalb der Grenzen der Dornmark als vogelfrei gilt.


Meldepflicht und wer sich nicht meldet, ist vogelfrei? Never ever. Veto. Freies Reiserecht. Wenn vogelfrei erklärt werden soll, kann das gesondert und per Streckbrief getan werden.

Wer ein denkendes Wesen ums Leben bringt, soll für die Kosten dessen Wiedererweckung aufkommen und zusätzlich eine Geldbuße in gleicher Höhe entrichten.

Kosten für die Wiedererweckung schön und gut, aber haben wir überhaupt nen Kleriker, der das kann? Generell Ansatz 'erst Strafe zahlen, wenn nicht, dann mit Leib und Leben heften' sehr schön Abadar-mäßig, aber sollte in der Praxis differenzierter gehandhabt werden. Sonst könnte man dich wegen nem gestohlenen Becher hängen, wenn du das Geld nicht hast.

Insbesondere Zauber der Geistesbeeinflussung oder Beherrschung gelten als Kapitalverbrechen, gleich ob es sich um erlernte oder angeborene Magie handelt.

Extrem dafür. Gerade was Geistesbeherrschung angeht. Um Magie nicht ganz auszuhebeln, sollte man ein paar lässliche Bereiche festlegen (sonst ist jeder Bardenauftritt Nadjas illegal und man sollte ja mit gutem Beispiel voran und so).

Die Feenwesen der Dornmark stehen unter dem Schutz der Krone. Ihnen darf kein Leid zugefügt werden, noch dürfen sie aus ihren Heimen vertrieben werden.

Extrem dafür, aber vllt sollten auch hier ein paar Grenzen/Zusätze hin. Die Bauern sollten sich schon verteidigen dürfen, wenn Rotkappen oÄ rumrennen und nicht erst warten müssen, bis der Chef kommt.
"Ihnen darf kein Leid zugefügt werden, noch dürfen sie aus ihren Heimen vertrieben werden, es sei denn ihre Taten stellen eine akute und nachweisbare Bedrohung für Gesundheit, Leben oder die Fähigkeit zum Broterwerb eines Siedlers dar."
Oder so.

4Codex der Dornmark Empty Re: Codex der Dornmark Do Jun 15, 2017 8:34 pm

Der Paladin

Der Paladin
Wojwode

Vogelfrei -> das war nur auf die Störenfriede bezogen. Kann man vllt noch deutlicher formulieren.

Wiedererweckung -> nein haben wir nicht; eine entsprechende Scroll müssten wir also einfliegen lassen, was natürlich die Kosten nach oben treibt.

"Leib und Leben" -> das heisst nicht zwingend, dass derjenige dann Rübe ab bekommt. Es kann auch heißen, dass er eben seine Schulden abarbeiten muss - solange gehört sein Leib und Leben eben jemand anderem. Wink
Müsste vielleicht noch in einem eigenen Artikel aufgedröselt werden.

Magie -> normale Bardic Performance ist ja erstmal keine Geistesbeherrschung. Wenn du sie hingegen zum Zwecke der Suggestion verwendest, schon.

Feen -> guter Punkt, Notwehrparagraph.

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5Codex der Dornmark Empty Re: Codex der Dornmark Do Jun 15, 2017 9:02 pm

Die Bardin

Die Bardin
Diplomatin

Und wir sind ja kein Flusskönigreich offiziell (sind wir Brevoyer Lehen, eigentlich?), dh die sind nicht verpflichtend, aber wäre vllt nicht schlecht sie zu kennen und einzubauen. Zwecks Nachbarn und so. Smile

River Freedoms


Edit: Und Nadja vetoed Reisepapiere. Solange man kein Gesetz bricht, hat niemanden anzugehen, wer man ist. (Ich sag nicht, dass wir das ned machen können, grad wenn wir LG sind, aber Nadja hat halt energisch protestiert)

6Codex der Dornmark Empty Re: Codex der Dornmark Do Jun 22, 2017 10:02 am

Inquisitor

Inquisitor
Magister

Ich habe Probleme mit dem LG Königreich, das seine eigenen Bürger hinrichtet.
Die Trennung von Bürgern, Nichtbürgern und Vogelfreien ist ok, kleiner Änderungsvorschlag:

Bürger = alle die sich niederlassen/registrieren.
Nichtbürger = alle die Länger als 3 Monate im Lande sind und sich nicht niedergelassen/registrieren haben.
Wanderer = Alle die sich bis zu 3 Monate im Land aufhalten und sich nicht niedergelassen/registrieren haben.  
Vogelfreien = Alle die diesen Status von Dornmark oder einer anderen Nation auferlegt bekommen haben.

Wenn wir hier die Einflüsse von Nethys und Abadar strikter einbinden und den L Aspekt betonen.

Sollte das jeweilige Verbrechen mit Gold aufgewogen werden.

Bürger: müssens abzahlen.
Nichtbürger: müsssens abzahlen oder abarbeiten und werden dann ausgewiesen und für Vogelfrei erklärt sofern sie sich nicht entscheiden nach Abzahlung Bürger zu werden.
Vogelfreie: werden enteignet und hingerichtet.

Kann der Betrag nicht beglichen werden.
Bürger: der Bürgerstatus wird aberkannt, dies entbindet einen nicht weiterhin Steuern zu zahlen.

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