Um ein reibungsloses Miteinander der neuen Siedler und alten Einwohner der Dornmark zu ermöglichen, werden folgende Regeln aufgestellt:
Anwerbung von Siedlern
Die Dornmark heisst neue Siedler willkommen und will Jedem die Möglichkeit geben, hier sein Glück zu machen.
Sämtliches erschlossene Land bleibt Eigentum der Krone von Dornmark und kann von dieser gepachtet werden.
Im ersten Jahr ist jeder Siedler von Pacht und Steuer befreit.
Am ersten Jahrestag seiner Ansiedlung erhält jeder volljährige Siedler zudem eine Prämie von 50 Kronen.
Bürgerbriefe
Jeder Siedler hat sich in der Hauptstadt registrieren zu lassen. Erhoben werden Angaben zu Volkszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Profession sowie arkaner oder göttliche Magiebegabung oder übernatürlichen Fähigkeiten.
Sofern keine dringenden Gründe entgegenstehen, erhält der Siedler somit einen Bürgerbrief, der ihn zur Niederlassung im Reichsgebiet und der Ausübung seiner Tätigkeit sowie zum Tragen von Waffen berechtigt. Der Bürgerbrief ist ebenfalls erforderlich zur Auszahlung der Anwerbeprämie (s.o.), welche auf demselben vermerkt wird.
Wer nur als Reisender im Lande weilt, soll sich ebenfalls mit denselben Angaben registrieren lassen und erhält einen Reisebrief. Dies ist nicht erforderlich, wenn man sich nur auf der Durchreise befindet.
Im Zuge der Erfassung ist jeder Siedler und jeder Reisende über die Gesetze der Dornmark aufzuklären.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sein Recht auf Aufenthalt in der Dornmark verwirken.
Wahrung des Friedens
Wer Unfrieden sät, sei es durch Betrug, Diebstahl, üble Nachrede, Gewalt oder auf andere Weise Zwist und Hader verbreitet, soll als Störenfried für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer andere um Geld und Gut schädigt, soll dem Geschädigten die doppelte Summe an Schadenersatz leisten und der Krone eine Buße in gleicher Höhe entrichten. Mundraub ist hiervon ausgenommen.
Wer anderen körperlichen Schaden zufügt, soll für die Kosten der Heilung aufkommen und zusätzlich das Doppelte der Summe als Buße erlegen.
Wer ein denkendes Wesen ums Leben bringt, soll für die Kosten dessen Wiedererweckung aufkommen und zusätzlich eine Geldbuße in gleicher Höhe entrichten.
Wer den geforderten Schadenersatz nicht leistet, soll mit seinen Gütern und seinem Leben haften.
Ebenso kann einem Störenfried Bürger- oder Reisebrief aberkannt werden, und er kann für vogelfrei erklärt werden.
Zum Status der Magie
Zauberwirker sind in der Dornmark grundsätzlich willkommen. Zaubermächtige Siedler erhalten zum üblichen Zeitpunkt die doppelte Prämie.
Hingegen ist es strengstens untersagt, freie Bürger der Narlmark mit Zaubern jeder Art zu belegen, beschworene Kreaturen zu entfesseln oder mittels Magie eine Kreatur gegen eine andere aufzuhetzen. Insbesondere Magie der Geistesbeeinflussung oder Beherrschung gelten als Kapitalverbrechen, gleich ob es sich um erlernte oder angeborene Magie handelt.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll mit seinen Gütern sowie Leib und Leben haften.
Zum Status der Feenwesen
Die Feenwesen der Dornmark stehen unter dem Schutz der Krone. Ihnen darf kein Leid zugefügt werden, außer in Notwehr, noch dürfen sie aus ihren Heimen vertrieben werden.
Streitfälle zwischen Siedlern und Feen sind zum Zwecke der Schlichtung an die Herrschenden heranzutragen.
Die Wälder der Narlmarsche gelten als Sanktuarium und dürfen außerhalb besonders freigegebener Zonen nicht gestört werden.
Zu Strafen an Leib und Leben
Die genaue Art einer Strafe an Leib und Leben wird durch die Gerichtsbarkeit festgesetzt und bemisst sich an der Schwere der Schuld. Derartige Strafen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
- Abarbeiten von Schulden
- Körperstrafen
- insbesondere bei Zauberwirkern: Unterbindung der Fähigkeit, Magie zu wirken
- Ultima Ratio: Todesstrafe (z.B. bei gemeingefährlichen Delinquenten)
Anwerbung von Siedlern
Die Dornmark heisst neue Siedler willkommen und will Jedem die Möglichkeit geben, hier sein Glück zu machen.
Sämtliches erschlossene Land bleibt Eigentum der Krone von Dornmark und kann von dieser gepachtet werden.
Im ersten Jahr ist jeder Siedler von Pacht und Steuer befreit.
Am ersten Jahrestag seiner Ansiedlung erhält jeder volljährige Siedler zudem eine Prämie von 50 Kronen.
Bürgerbriefe
Jeder Siedler hat sich in der Hauptstadt registrieren zu lassen. Erhoben werden Angaben zu Volkszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Profession sowie arkaner oder göttliche Magiebegabung oder übernatürlichen Fähigkeiten.
Sofern keine dringenden Gründe entgegenstehen, erhält der Siedler somit einen Bürgerbrief, der ihn zur Niederlassung im Reichsgebiet und der Ausübung seiner Tätigkeit sowie zum Tragen von Waffen berechtigt. Der Bürgerbrief ist ebenfalls erforderlich zur Auszahlung der Anwerbeprämie (s.o.), welche auf demselben vermerkt wird.
Wer nur als Reisender im Lande weilt, soll sich ebenfalls mit denselben Angaben registrieren lassen und erhält einen Reisebrief. Dies ist nicht erforderlich, wenn man sich nur auf der Durchreise befindet.
Im Zuge der Erfassung ist jeder Siedler und jeder Reisende über die Gesetze der Dornmark aufzuklären.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sein Recht auf Aufenthalt in der Dornmark verwirken.
Wahrung des Friedens
Wer Unfrieden sät, sei es durch Betrug, Diebstahl, üble Nachrede, Gewalt oder auf andere Weise Zwist und Hader verbreitet, soll als Störenfried für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer andere um Geld und Gut schädigt, soll dem Geschädigten die doppelte Summe an Schadenersatz leisten und der Krone eine Buße in gleicher Höhe entrichten. Mundraub ist hiervon ausgenommen.
Wer anderen körperlichen Schaden zufügt, soll für die Kosten der Heilung aufkommen und zusätzlich das Doppelte der Summe als Buße erlegen.
Wer ein denkendes Wesen ums Leben bringt, soll für die Kosten dessen Wiedererweckung aufkommen und zusätzlich eine Geldbuße in gleicher Höhe entrichten.
Wer den geforderten Schadenersatz nicht leistet, soll mit seinen Gütern und seinem Leben haften.
Ebenso kann einem Störenfried Bürger- oder Reisebrief aberkannt werden, und er kann für vogelfrei erklärt werden.
Zum Status der Magie
Zauberwirker sind in der Dornmark grundsätzlich willkommen. Zaubermächtige Siedler erhalten zum üblichen Zeitpunkt die doppelte Prämie.
Hingegen ist es strengstens untersagt, freie Bürger der Narlmark mit Zaubern jeder Art zu belegen, beschworene Kreaturen zu entfesseln oder mittels Magie eine Kreatur gegen eine andere aufzuhetzen. Insbesondere Magie der Geistesbeeinflussung oder Beherrschung gelten als Kapitalverbrechen, gleich ob es sich um erlernte oder angeborene Magie handelt.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll mit seinen Gütern sowie Leib und Leben haften.
Zum Status der Feenwesen
Die Feenwesen der Dornmark stehen unter dem Schutz der Krone. Ihnen darf kein Leid zugefügt werden, außer in Notwehr, noch dürfen sie aus ihren Heimen vertrieben werden.
Streitfälle zwischen Siedlern und Feen sind zum Zwecke der Schlichtung an die Herrschenden heranzutragen.
Die Wälder der Narlmarsche gelten als Sanktuarium und dürfen außerhalb besonders freigegebener Zonen nicht gestört werden.
Zu Strafen an Leib und Leben
Die genaue Art einer Strafe an Leib und Leben wird durch die Gerichtsbarkeit festgesetzt und bemisst sich an der Schwere der Schuld. Derartige Strafen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf:
- Abarbeiten von Schulden
- Körperstrafen
- insbesondere bei Zauberwirkern: Unterbindung der Fähigkeit, Magie zu wirken
- Ultima Ratio: Todesstrafe (z.B. bei gemeingefährlichen Delinquenten)
Zuletzt von Der Paladin am Fr Jun 16, 2017 11:49 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet